03.12.2024

Training und Spiel in Coronazeiten

Liebe Mitglieder,

Corona verhinert leider derzeit, dass wir unseren geliebten Sport ausüben können. Und es ist derzeit leider noch nicht absehbar, wann die Saison starten könnte. Überlegungen des BRIV eine Herbstrunde zu starten, können wir aus bekannten Gründen leider nicht mitgehen und werden uns deshalb dieses Jahr vom offiiellen Spielbetrieb abmelden. Jedoch werden wir versuchen, sobald es wieder erlaubt wird, einen Trainingsbetrieb zu organisieren, der auch die Hobbymannschaften mit einschließt. Vielleicht schaffen wir es auch dieses Jahr noch kleine Trainigslager und Freundschaftsspiele zu organisieren. Es wird auf jeden Fall kein Sonderbeitrag eingezogen werden. 

Update: 

In Bayern gelten für den Trainingsbetrieb für Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich ab 11.05.2020 bis 17.05. folgende neue Ausnahmeregelungen aus der "Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“:

  • Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen
  • Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)
  • Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen
  • kontaktfreie Durchführung
  • keine Nutzung von Umkleidekabinen
  • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
  • keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich
  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen
  • keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
  • keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
  • keine Zuschauer

 
Außerdem sind unter anderem Vereinsheime, Badeanstalten, Saunas und Fitnessstudios weiterhin geschlossen (§11). Der Gastronomiebetrieb jeder Art ist untersagt (§13), dies gilt auch für Vereinsgaststätten. Ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Auflagen verstößt wird nach §21 mit einer Ordnungswidrigkeit belegt. Hier der Link zur Verordnung im Detail:
 
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf
 
Die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung ist ein wichtiger Startschuss für die Wiederaufnahme des Sports. Dies ist eine sehr gute Nachricht für unsere Sportgemeinschaft und ein wichtiger Beitrag für die gesundheitsfördernde Funktion des Sports in unserer Gesellschaft. Endlich können wir wieder unserer großen Leidenschaft nachgehen. Unsere Aufgabe, jetzt gemeinsam mit der Politik weitere Konzepte zu entwickeln, werden wir mit Hochdruck angehen. Wir appellieren an alle Sportlerinnen und Sportler, bei diesen ersten Lockerungen im Sinne des Gesundheitsschutzes ein Höchstmaß an Eigenverantwortung an den Tag zu legen.

BLSV Handlungsempfehlungen
Für unsere Vereine und Sportfachverbände hat der BLSV Handlungsempfehlungen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs erstellt. Die Basis dafür sind die für Bayern geltende Vierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.05.2020 und die gemeinsam mit dem DOSB erarbeiteten Leitplanken für den Sport. Auf der Corona-Info Seite finden Sie dazu alle ständig aktualisierten Informationen:
https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/

Leider ist das Umsetzen dieser Maßnahmen nicht so einfach für den Skaterhockeybereich zu bewerkstelligen. Denn es bedeutet, dass wir nicht mit dem Ball spielen dürfen. Alles was nach Mannschaftssport aussieht, ist verboten. Somit bleiben letztlich nur Athletik-Übungen und Lauftraining für uns übrig!